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   BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00   

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https://dejure.org/2000,3473
BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00 (https://dejure.org/2000,3473)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2000 - XII ZB 21/00 (https://dejure.org/2000,3473)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2000 - XII ZB 21/00 (https://dejure.org/2000,3473)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde - Kosten - Bedürftigkeit - Prozeßkostenhilfe - Vordruck - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Judicialis

    ZPO § 117 Abs. 2; ; ZPO § 117 Abs. 3; ; ZPO § 117 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114, § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3789 (Ls.)
  • NJW-RR 2000, 1520
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.11.1992 - XII ZB 118/92

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung des Prozeßkostenhilfegesuchs für die

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 15.11.1989 - IVb ZR 70/89

    Begriff des "kleinen" Hausgrundstücks

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 20.10.1993 - XII ZB 133/93

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 03.05.2000 - XII ZB 21/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, ist einer Partei nach der Ablehnung eines innerhalb der Frist für die Einlegung eines Rechtsmittels angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit einer Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Oktober 1993 - XII ZB 133/93 -, vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 = BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 8, 6 und 7, jeweils m.N.).
  • BGH, 13.02.2008 - XII ZB 151/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können oder wenn sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass Einnahmen oder Vermögenswerte nicht vorhanden sind (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 und BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062).

    Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).

    Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Solches kommt in Betracht, wenn diese Lücken oder Zweifel auf andere Weise ohne weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen bzw. ausgeräumt werden können (Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).

    Gleiches gilt, wenn zwar einzelne Fragen zu den Einnahmen nicht beantwortet sind, sich aber aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH Beschluss vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05 - FamRZ 2005, 2062 und Senatsbeschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520).

  • BGH, 29.03.2018 - III ZB 135/17

    Schließen der lückenhaften Angaben bei der Ausfüllung des Vordrucks zu den

    Deshalb ist anerkannt, dass lückenhafte Angaben im Text des amtlichen Formulars - auch bei fehlenden beziehungsweise unvollständigen Angaben zu den Einnahmen aus selbständiger oder nichtselbständiger Arbeit - auf andere Weise geschlossen werden können, zum Beispiel durch beigefügte Unterlagen oder wenn es sich aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00, NJW-RR 2000, 1520; Beschlüsse vom 21. September 2005 - IV ZB 21/05, FamRZ 2005, 2062; vom 19. November 2008 aaO Rn. 10 und vom 16. November 2010 - VIII ZB 55/10, NJW 2011, 230 Rn. 17; jeweils mwN).
  • BGH, 19.11.2008 - IV ZB 38/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist;

    Das kommt in Betracht, wenn die Lücken auf andere Weise geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch beigefügte Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I;11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2;17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2; 20. Februar 2008 aaO Tz. 11) oder Angaben zu früheren Prozesskostenhilfe-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).

    Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei einzelnen nicht beantworteten Fragen nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 2005 aaO; 3. Mai 2000 aaO;18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 unter 2).

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZB 21/05

    Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

    Das kommt in Betracht, wenn auf andere Weise die Lücken geschlossen oder Zweifel beseitigt werden können, etwa durch die beigefügten Unterlagen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - NJW 1986, 62 unter I [Gehaltsbescheinigung]; vom 17. März 1998 - XI ZB 39/97 - VersR 1998, 1397 unter 2 und vom 11. November 1992 - XII ZB 118/92 - NJW 1993, 732 unter II 2 [jeweils Sozialhilfebescheid]) oder Angaben zu früheren PKH-Anträgen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2000 - XII ZB 21/00 - NJW-RR 2000, 1520 f.).

    Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei einer einzelnen nicht beantworteten Frage nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Mai 2000 aaO und vom 18. Februar 1992 - VI ZB 49/91 - VersR 1992, 897 unter 2).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2010 - 7 UF 73/09

    Keine Wiedereinsetzung bei Verweigerung der nachgesuchten Prozesskostenhilfe bei

    Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn diese Lücken auf andere Weise ohne Weiteres, etwa anhand der beigefügten Unterlagen, geschlossen werden können (BGH, NJW-RR 2000, 1520; FamRZ 2005, 2062; NJW-RR 2008, 1313, 1315).
  • OLG Hamm, 26.03.2009 - 3 UF 196/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Das kann sie regelmäßig nur dann annehmen, wenn sie rechtzeitig (also vor Ablauf der Rechtsmittelfrist) auch den amtlichen Vordruck ordnungsgemäß ausgefüllt zu den Akten gereicht hat (BGH, Beschluss vom 19.11.2008, Az. IV ZB 38/08; Beschluss vom 03.05.2000 - Az. XII ZB 21/00).
  • KG, 16.08.2004 - 8 U 88/04

    Berufung gegen ein Urteil im einstweiligen Verfügungsverfahren: Fehlende

    Jedoch können die Prozesshandlungen des Nichtpostulationsfähigen durch einen postulationsfähigen Bevollmächtigten heilend genehmigt werden (Karlsruhe NJW-RR 2000, 1520; OLGR Frankfurt 1998, 125; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 78 ZPO; Rdnr.3).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.09.2010 - 4 Ta 133/10

    Prozesskostenhilfe, Versagung, Erklärung über die persönlichen und

    Vollständigkeit der Angaben kann ausnahmsweise auch dann anzunehmen sein, wenn es sich bei den einzelnen nicht beantworteten Fragen nach Einnahmen aufgrund der sonstigen Angaben und Belege aufdrängt, dass solche Einnahmen nicht vorhanden sind (BGH, Beschluss vom 19.11.2008 ­ IV ZB 38/08 -, zitiert nach juris, Rn. 9, 10; BGH, Beschluss vom 21.09.2005 ­ IV ZB 21/05 - BGH, Beschluss vom 03.05.2000 ­ XII ZB 21/00 -).
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